(29.05.2012) Am 1. August 2012 tritt das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" in Kraft. Es schreibt vor, dass alle Anbieter kostenpflichtige Infos und Downloads künftig im Internet deutlich gekennzeichnen müssen. Bislang haben viele Anbieter diesen Hinweis so geschickt platziert, dass User ihn schlicht übersehen haben.
Ob Routenplaner, E-Card, Kochrezept oder Factory Outlet: Über das Internet lassen sich viele Informationen schnell und einfach per Mausklick abrufen. Häufig merkt der Verbraucher nicht auf den ersten Blick, dass solche Informationsangebote im Internet - manchmal auch der Download von Dateien - Geld kosten. Denn oft ist der Hinweis auf die Kostenpflicht im Fließtext am unteren Seitenrand des Angebots oder in den AGB versteckt, so dass der Internetnutzer ihn leicht übersieht.
Und ehe er sich versieht, ist er mit einem Klick in eine Abo-Falle getappt, Rechnungen und Mahnungen flattern ins Haus. Später schalten sich Inkassobüro oder Anwalt ein, fordern weitere Gebühren und drohen mit Klage. Weil die Höhe der Rechtsverfolgungskosten im Vergleich zu der Forderung (meist unter € 100,--) unwirtschaftlich ist, kommt es nur selten tatsächlich zu Gerichtsverfahren. Dabei sind die Forderungen regelmäßig unberechtigt. Die Kosten müssen im Internet deutlich erkennbar sein und dürfen nicht etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt werden. Dies gilt bereits jetzt. Viele Betroffene knicken jedoch ein und zahlen, um endlich Ruhe zu haben.
Diese auch von der IHK-Organisation beklagte Situation war Anlass für den Gesetzgeber, das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“ zu verabschieden. Mit der sogenannten Button-Lösung soll nun solchen Geschäftspraktiken ein Riegel vorgeschoben werden. Nach der neuen Regelung sollen die wesentlichen, ohnehin zu erteilenden Informationen zu einem Vertrag klar und verständlich unmittelbar vor Vertragsschluss in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang über dem Bestell-Button zur Verfügung gestellt werden.
Ausführliche Informationen zu der neuen Regelung finden Sie hier auf der Website der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main.