Aktualisierter Leitfaden: "Recht auf Widerruf im Onlineshop"
(05.05.2014) Das deutsche Widerrufsrecht soll Verbraucher vor typischen Gefahren des Fernabsatzes (also auch beim Onlineshopping) bewahren. Im Dschungel von Widerrufsfrist, Wertersatzpflicht und Versandkostentragung können sich Onlineshopbetreiber jedoch auch schnell verirren, insbesondere weil sich die Gesetzgebung in diesem Bereich ständig ändert.
Ab dem 13. Juni 2014 tritt nun die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft und verändert das Widerrufsrecht. Für Onlineshopbetreiber bedeutet das u.a.:
- dem Kunden muss jetzt ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt werden
- der Widerruf kann neben E-Mail, Fax und Brief auch telefonisch erklärt werden
- keine Rückgabebelehrung mehr
- neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Deshalb wurde unser Leitfaden Recht auf Widerruf im Onlineshop, der in Kooperation mit Dr. Volker Baldus, janolaw AG entstanden ist, aktualisiert und erklärt jetzt, welche Änderungen bald auf Sie zukommen.
Hier gelangen Sie zum Leitfaden. Gutes Gelingen bei der Umsetzung!