Neuer BIEG-Leitfaden: Impressumspflicht im Internet

(26.06.2014) Dass Unternehmen verpflichtet sind, auf dem Internetauftritt eine Anbieterkennzeichnung - ein sogenanntes Impressum - einzupflegen, ist mittlerweile bekannt. Auf Profilseiten von geschäftlichen Social Media-Auftritten ist sie ebenfalls Pflicht. Deshalb haben wir unseren früheren Leitfaden zur Impressumspflicht durch eine neue Broschüre ersetzt, die nicht nur die Anbieterkennzeichnungspflichten erklärt, sondern auch dabei hilft, sie richtig zu platzieren - denn das Impressum muss stets "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Was das bedeutet, können Laien nicht immer nachvollziehen.
Zusätzlich bietet der Leitfaden einige Muster-Anbieterkennzeichnungen an, die am praktischen Beispiel zeigen, wie es geht.
Der Leitfaden Impressumspflicht im Internet - Anbieterkennzeichnung auf Websites und in Social Media wurde von IT-Fachanwalt Dr. Hajo Rauschhofer, Rauschhofer Rechtsanwälte verfasst.
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