
Abgemahnt - was jetzt?
Was ist eine Abmahnung?
Abmahnungen stellen eine Möglichkeit dar, wettbewerbsrechtliche „Spielregeln“ schnell und effektiv durchzusetzen, ohne sofort vor Gericht gehen zu müssen. Es handelt sich um eine rechtlich zulässige Aufforderung, eine wettbewerbswidrige Handlung zu unterlassen. Dieses Recht steht jedem Unternehmer zu, d.h. der Abgemahnte muss nicht in der Opferrolle verharren, sondern kann z.B. über eine Gegenabmahnung selbst tätig werden. Die Grundlage zur Abmahnung findet sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Sie kann z.B. von
- einem Verbraucherschutzverein,
- einem Wettbewerber selbst oder
- durch einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt
ausgesprochen werden.
Ein Rechtsanwalt kann nicht von sich aus Abmahnungen aussprechen, sondern er benötigt immer einen Auftraggeber. Die Abmahnung soll dem Wettbewerbsverletzer die Gelegenheit geben, zur Vermeidung eines Rechtsstreits gegenüber seinem Konkurrenten zu erklären, dass er künftig die beanstandete Handlung unterlassen wird. Die Abmahnung ist mit einer Frist verbunden, innerhalb derer der Abgemahnte reagieren muss. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Abmahner ohne weitere Vorankündigung eine Entscheidung im Rechtsweg herbeiführen. Auf diese Folge muss der Abgemahnte hingewiesen werden.
Gastautor

RA Dr. Volker Baldus arbeitet bei dem Online-Rechtsportal janolaw AG und betreut dort den AGB Hosting-Service. Er beschäftigt sich mit Rechtsfragen rund um den Onlineshop und sorgt dafür, dass Shopbetreibern immer preiswerte und aktuelle AGB, Datenschutzerklärung und Impressum zur Verfügung stehen.
http://www.janolaw.deLetzte Aktualisierung: Februar 2018
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