Wie im Büro bleibt der Arbeitgeber auch im Homeoffice für die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich und muss dafür sorgen, dass die personenbezogenen Daten im Einklang mit der DSGVO verarbeitet werden. Insbesondere bei einem Datenschutzvorfall muss der Arbeitgeber einer Aufsichtsbehörde nachweisen, dass er die für den Schutz personenbezogener Daten erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt hat.

GESCHRIEBEN VON
Julia Storkenmaier
Rechtsanwältin Julia Storkenmaier ist Associate bei der Hamburger Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle, wo sie nationale und internationale Klienten in Sachen IT-Vertragsrecht unterstützt. Spezielle Kenntnisse besitzt sie im Datenschutz und im Recht der neuen Medien, wo sie außer zum Domain- und Internetrecht auch zu den Themenfeldern Social Media, Games und Digital Business berät. So unterstützt sie beispielsweise bei der rechtskonformen Umsetzung von Online-Marketing-Projekten und dem Einsatz von Messenger-Diensten.