Jetzt noch mal ganz genau: das neue Verpackungsgesetz für Onlinehändler

Anfang des Jahres ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten und verpflichtet jeden, der neue Verpackungsmaterialien in Umlauf bringt, sich auf einer Plattform des Bundes zu registrieren. Das betrifft die größere Mehrheit der Onlinehändler. Deshalb hatten wir darüber bereits im Oktober informiert.
Wer sich unter Ihnen weiterhin unsicher fühlt, kann aufatmen. Die zuständige Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat ein Merkblatt herausgegeben, das sich speziell an Onlinehändler wendet. Hier können Sie also noch einmal ganz genau nachlesen, was von Ihnen verlangt wird: Informationen zum Verpackungsgesetz für den Versand- und Onlinehandel.
Bleiben Sie gelassen – das Verpackungsgesetz birgt für Sie keine dramatischen Veränderungen. Wichtig ist, dass Sie sich schleunigst im Verpackungsregister anmelden, falls noch nicht geschehen, und die dort geforderten Angaben zu machen. So erhalten Sie auch eine Registrierungsnummer, die Sie im Laufe der Zeit bei der Kommunikation mit der einen oder anderen Institutionen brauchen werden. Übrigens ist dann öffentlich einsehbar, ob Sie registriert sind – nicht jedoch, welche Angaben Sie über Ihr Unternehmen gemacht haben.
Derweil wünscht das BIEG Ihnen einen erfolgreichen Start ins neue Geschäftsjahr!