Shopbetreiber aufgepasst: Neues Verpackungsgesetz 2019

Wer Waren verschickt, produziert in aller Regel Verpackungsmüll. Klar, dass dem Gesetzgeber daran gelegen ist nachzuvollziehen, wer welche Mengen an Verpackungen in Umlauf bringt. Die Lösung für dieses Problem: das neue Verpackungsgesetz (abgekürzt VerpackG), das die bisherige Verpackungsverordnung ersetzt. Glücklicherweise ändert sich für die Betroffenen – Betreiber von Onlineshops und Ladengeschäften – dadurch nur sehr wenig. Es kommt lediglich die Pflicht hinzu, sich auf einer neuen Plattform zu registrieren und die dortigen Angaben aktuell zu halten.
Am vorigen Dienstag veranstalteten die Kollegen aus der IHK dazu ein Seminar, zu dem sich 130 Unternehmer angemeldet hatten. Also haben wir uns dazugesetzt, um die wichtigsten Informationen für die Shopbetreiber unter Ihnen zusammenzufassen:
LUCID: das neue Verpackungsregister
Über dreißig feste Mitarbeiter wurden bislang vom Bund angestellt, um das neue Verpackungsregister zu launchen und zu verwalten. Dieses Projekt ist natürlich derzeit noch im Werden – so wird die Registrierung erst ab Ende Oktober möglich sein. Kleine Fehler sind also zu erwarten; Geduld ist gefragt.
LUCID ist zu finden unter https://www.verpackungsregister.org/
Der Anmeldeprozess
Wie bei der Registrierung alles klappt, verrät das Erklärvideo:
Vor-Registrierung
Wer sich bereits vor 2019 in LUCID registriert, erhält erst einmal eine Vor-Registrierungsnummer. Die permanente Registrierungsnummer wird dann mit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang Januar ausgestellt. Wie einige Teilnehmer anmerkten, fordern einige Institutionen von den Unternehmen bereits jetzt die Aushändigung der permanenten Registrierungsnummer. Das ist natürlich unmöglich. Wenden Sie sich in solchen Fällen mit Bitte um Unterstützung an den Support von LUCID.
Anmeldung und Sachbearbeitung
Die Registrierung muss durch den Verantwortlichen im Unternehmen erfolgen (bspw. Geschäftsführer oder Einkäufer mit Prokura). Für die Pflege der Unternehmensdaten kann jedoch im System eine dritte Person hinterlegt werden (bspw. Fachverantwortlicher oder Sekretariat).
Öffentliche Eintragung
Die Registrierung bei LUCID ist öffentlich einsehbar. Verbraucher haben also die Möglichkeit zu überprüfen, ob der Anbieter ordnungsgemäß gemeldet ist. Sichtbar ist allerdings nur, dass die Eintragung existiert, andere Unternehmensdaten werden nicht freigegeben.
Vorsicht mit Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Achtung: Kommunizieren Sie die Tatsache, dass Sie sich ordnungsgemäß registriert haben, nicht im werblichen Kontext. Denn die Anmeldung ist vom Gesetzgeber für alle Unternehmen vorgeschrieben, die Verpackungsmaterial in Umlauf bringen. Die Maßnahme würde somit in die Kategorie „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ fallen und Sie einem erheblichen Abmahnrisiko aussetzen.
Ihre IHK-Ansprechpartner
Die Industrie- und Handelskammer unterstützt Mitgliedsunternehmen bei Fragen und Problemen. Wenn Sie einer unserer vier IHKs angehören, gelangen Sie so zu Ihren Ansprechpartnern:
IHK Frankfurt am Main
Luise Riedel
069 2197-1480
l.riedel(at)frankfurt-main.ihk.de
IHK Offenbach am Main
Peter Sülzen
069 8207–244
suelzen(at)offenbach.ihk.de
IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Service-Zentrale
06181 9290-0
info(at)hanau.ihk.de
IHK Fulda
Service-Zentrale
0661 / 284-0
info(at)fulda.ihk.de