Achtung Onlineshopbetreiber: Ab heute darf jeder EU-Bürger bei Ihnen einkaufen

Ihr Angebot im Onlineshop muss grundsätzlich für Kunden aus allen EU-Staaten dasselbe sein. Sie dürfen also nicht z.B. Kauf auf Rechnung nur für deutsche Kunden anbieten. Das regelt die neue EU-Geoblocking-Verordnung 2018/301, die am heutigen 3. Dezember 2018 in Kraft tritt.
Was zunächst dramatisch klingt, ist glücklicherweise so gut ausdifferenziert, dass sich für die meisten deutschen Händler nicht viel ändert:
- Ein Lieferzwang ins Ausland entsteht dadurch nicht. Online-Händler können ihr Liefergebiet nach wie vor auf bestimmte Staaten eingrenzen oder nur nationalen Versand anbieten. Allerdings darf einem Kunden aus dem Ausland nicht verwehrt werden, sich die Ware an eine Adresse liefern zu lassen, die sich innerhalb des Liefergebiets befindet. Am praktischen Beispiel: Ein mazedonischer Käufer kann sehr wohl in einem deutschen Onlineshop einkaufen, auch wenn keine Lieferung nach Mazedonien angeboten wird. Er muss sich die Ware dann aber an eine Adresse in einem Land schicken lassen, an das geliefert wird.
- Es ist nicht erlaubt, einen Kunden aus einem anderen EU-Staat auf einen anderen Onlineshop mit anderen Preisen weiterzuleiten - bspw. vom deutschen in den griechischen Onlineshop. Ausnahme: Die Weiterleitung ist rechtlich erforderlich (bspw. weil für das Produkt im jeweiligen Land Vertriebsbeschränkungen herrschen) oder der Kunde stimmt der Weiterleitung ausdrücklich zu (Häkchen setzen).
- Shopbetreiber können weiterhin mehrere Onlineshops mit unterschiedlichen Zielländern betreiben: www.meinshop.de, www.meinshop.nl, www.meinshop.fr usw. Dort können sich dann auch wie gehabt die Versandkosten und Liefergebiete voneinander unterscheiden. Aber: Wenn ein Niederländer sich gegen den Besuch des Shops www.meinshop.nl entscheidet und stattdessen auf www.meinshop.de kauft, dann müssen für ihn auch die dortigen Angebote gelten. Es ist nicht erlaubt, ihm andere Konditionen als den angesprochenen deutschen Kunden anzubieten, noch darf er ohne ausdrückliche Zustimmung auf den niederländischen Shop weitergeleitet werden.
Prüfen Sie, ob Ihr Onlineshop ausländischen Kunden andere Konditionen bietet. Das betrifft Sie insbesondere, wenn Sie bisher nicht ausdrücklich ins EU-Ausland verkauft haben. In den meisten Fällen sind keine großen Änderungen erforderlich. Und andernfalls drohen Abmahnungen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, ist der richtige Ansprechpartner wie immer der Referent für Recht in Ihrer Industrie- und Handelskammer:
- IHK Frankfurt am Main: Christine Seitz, Tel. 069 2197 1314, c.seitz(at)frankfurt-main.ihk.de
- IHK Offenbach am Main: Daniel Kühn, Tel. 069 8207 225, kuehn(at)offenbach.ihk.de
- IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern: Kathrin Schmidt, Tel. 06181 9290 8410, k.schmidt(at)hanau.ihk.de
- IHK Fulda: Hermann Vogt, Tel. 0661 284 20, vogt(at)fulda.ihk.de