E-Business ohne rechtliche und technische Absicherung funktioniert wunderbar… bis etwas schiefgeht. Dann stehen die Betroffenen nicht selten plötzlich im Angesicht von Unterlassungserklärungen, Vertragsstrafen oder Datenlecks vor einem Trümmerhaufen. Senken Sie die unternehmerischen Risiken, indem Sie vom ersten Tag an Rechtssicherheit und IT-Sicherheit schaffen.
(Rechts)Sicherheit schaffen
"Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“, oder Ihren IT-Sicherheitsexperten.
IT-Sicherheit: Datenklau verhindern
„Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“, oder Ihren IT-Sicherheitsexperten, sofern Sie einen haben. Und das sollten Sie! Denn so schön die Welt der Digitalisierung mit all ihren Möglichkeiten sein mag – von Smartphones über Cloud Computing bis hin zum Internet der Dinge –, so bedrohlich sind ihre „Nebenwirkungen“.
Unzureichend geschützte IT-Systeme fordern ihren Tribut und ziehen teils existenzbedrohende Folgen nach sich. Die Bandbreite möglicher Schäden ist groß: Ob Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten einzelner Komponenten, Stillstandskosten, Ausfallzeiten oder Imageverluste. Im Extremfall droht die Pleite des Unternehmens. 55 Milliarden Euro Schaden entstehen laut ITK-Branchenverband Bitkom alleine in der deutschen Wirtschaft.
Sicherheit kostet nicht immer Geld. Eine Übersicht kostenfreier Lösungen finden Sie auf den Seiten des Bundesverbands IT-Sicherheit.
- Checkliste: IT-Sicherheit
- Übersicht: Informationssicherheit für kleine und mittlere Unternehmen
- Machen Sie’s nicht ohne: IT-Sicherheit wird noch wichtiger
- IT-Sicherheit: Geschossen wird mit der Schrottflinte
- VPN: Mehr Sicherheit für Ihr Unternehmenim
Tipp
Sie wollen einen IT-Sicherheitsexperten beauftragen? Erste mögliche Anlaufstelle kann das IHK-Sachverständigenverzeichnis sein, mit dessen Hilfe Sie neben Sachverständigen rund um die (IT-)Sicherheit beispielsweise auch Ansprechpartner zum verwandten Thema Datenschutz finden.
Datenschutz: Der richtige Umgang mit Kundendaten
Kaum ein Thema ist bei Unternehmern unbeliebter als der Datenschutz. Was einst sehr undurchsichtig war, hat sich allerdings mit der „neuen“ Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erheblich vereinfacht. Trotzdem bleibt der Datenschutz ein rechtliches Kuriosum, denn im Gegensatz zu praktisch jeder anderen Verordnung gilt hier: Prinzipiell ist jede Art der Speicherung von personenbezogenen Daten erst einmal verboten – es sei denn, sie wurde in der Verordnung oder durch eine Einverständniserklärung erlaubt.
Personenbezogene Daten – das sind alle Daten, die in irgendeiner Weise die Identifikation einer bestimmten Person ermöglichen. Dazu zählen neben Namen, Geburtsdaten und Adressen unter anderem auch IP-Adressen (sie erlauben herauszufinden, wem der Computer einer Person gehört, die eine Website besucht oder irgendwo geklickt hat).
Auch bei der Suche nach einem Datenschutzberater unterstützt Sie das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis.
- Datenschutz 2021: Rechtssicherheit im Homeoffice
- Datenschutz 2021: Rechtssichere Datenübertragung in USA und UK
Rechtssicherheit: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum
Im Internet gelten dieselben Regeln wie überall sonst auch: Bilder sind und bleiben urheberrechtlich geschützt. Verleumdungskampagnen auf Bewertungsportalen sind nicht erlaubt. Onlineshops dürfen sich keine unfairen Vorteile durch Wettbewerbsverstöße verschaffen. Und damit man unkompliziert herausfinden kann, wer eigentlich ein Website-Angebot oder einen Social-Beitrag verantwortet hat, muss im Impressum offengelegt werden, welches Unternehmen sich dahinter verbirgt.
Damit bei den vielen verschiedenen rechtlichen Anforderungen nichts übersehen wird, legen vor allem größere Unternehmen unter dem Stichwort „Compliance“ Vorgehensweisen für ihre Datenprozesse und Verhaltensrichtlinien für ihre Mitarbeiter fest. Das ist sicherlich auch für kleinere Unternehmen sinnvoll, glücklicherweise jedoch weniger komplex, vor allem, wenn kein Onlineshop betrieben wird.
- Checkliste: Onlinerecht
- Übersicht: Impressumspflicht im Internet
- Alles digital? Was Sie bei der Verwendung von Inhalten und Online-Medien rechtlich beachten müssen
Versicherungen
Immerhin: Gegen viele Gefahren können Sie Versicherungen abschließen. Dazu zählen Schäden durch Cyberangriffe aller Art, aber auch Abmahnschutz und Versicherungen gegen Datenschutzverstöße. Je nach Geschäftsmodell stehen viele weitere Angebote zur Verfügung. Und wer weiß: Vielleicht decken Ihre bestehenden Versicherungen – so beispielsweise Ihre Haftpflichtversicherung – ja bereits mehr digitale Bereiche, ab als Sie denken.
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